Zutaten bezeichnen die Inhaltsstoffe, die zur Herstellung einer Speise, Lebensmittel - auch Nahrungsergänzung - benötigt werden. Im Rahmen des Verbraucherschutzrechtes muss der Hersteller für den Verbraucher den Inhalt durch eine Zutatenliste transparent machen. Das Zutatenverzeichnis ist eine wichtige Informationsquelle für die Bestandteile eines Lebensmittels. Es listet alle Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles auf. Am Anfang der Liste stehen die Hauptzutaten des Produktes. Am Ende findet man meist Gewürze, Aromen und Zusatzstoffe, die oft nur in geringer Menge enthalten sind.
• Aber es gibt Ausnahmen, was nicht auf der Zutatenliste erscheinen muss: Lösungsmittel und Trägerstoffe für Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine die begleitend Alkohol, Speiseöl, Zucker oder Maltodextrin anhängig haben. Sie gelten nicht als Zutaten, sofern sie nur in der technologisch erforderlichen Menge verwendet werden. Ein weiterer häufig verwendeter Stoff ist Siliciumdioxid. Wird es als Rieselhilfe für Salz eingesetzt, braucht es in dieser Funktion nicht gekennzeichnet sein.
• Die Kunst einer guten Zutatenliste besteht darin, die Mengenanteile einzelner Inhaltsstoffe so untereinander abzustimmen, dass die Kombination ein Optimum an Erfolg erreicht, was die einzelnen Zutaten alleine nicht schaffen könnten. Dieser Synergie-Effekt in einem Produkt (Nahrungsergänzung) entscheidet über Qualität und Klasse und nicht die Masse (Hochdosierung). BJH hat bewußt diese Kriterien bei der Erforschung und Herstellung seiner Produkte mit umgesetzt.